Maskenpflicht stützt sich auf untaugliche Entscheidungsgrundlagen
Mehrere Kantone sehen nach den Sommerferien 2020 eine erweiterte Maskenpflicht z.B. an Schulen, in Läden und Restaurants vor.
Diese Massnahmen stützen Amtsträger weiterhin auf “steigende Fallzahlen”. Der COVID-19 PCR-Test ist jedoch keine taugliche Entscheidungsgrundlage. Der Bevölkerung wird suggeriert, dass es sich bei den “Fällen” um erkrankte Menschen handelt.
Gemäss wissenschaftlich epidemiologischen Standards dürfen nur erkrankte Menschen (Neuinfizierte) als “Fälle” gezählt werden und davon ausgehend z.B. eine Kohortenstudie durchgeführt werden. Zudem ist der COVID-19 – PCR-Test nicht validiert und eigentlich nur für Forschungszwecke gedacht. Namhafte Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die weltweit durchgeführten Massentestungen mit dem sog. COVID-19 – Test keine valable Entscheidungsgrundlage sind.
Folgende Schreiben haben wir bezüglich erweiterter Maskenpflicht verschickt:
- Brief an Herrn Dr. Lukas Engelberger; Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt
- Brief an Herrn Pierre Alain Schnegg; Generaldirektion des Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
- Brief an Frau Regierungsrätin Christine Häsler; Vorsteherin Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
- Erster Brief an Herrn Guido Graf, Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
- Zweiter Brief an Herrn Guido Graf, Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern