Spanisches Verfassungsgericht kippt Corona-Strafen: Fast 100.000 Lockdown-Bussgelder aufgehoben!

Warum (noch) nicht in der Schweiz?!

Ja, in Spanien werden Covid-Bussgelder zurückgezahlt.

Das spanische Verfassungsgericht hat die während der Pandemie verhängten Ausgangssperren und Notstandsregelungen (estado de alarma) für verfassungswidrig erklärt.

Da die rechtliche Grundlage rückwirkend gekippt wurde, sind die darauf basierenden Strafen von Anfang an ungültig. Die wichtigsten Fakten zur Rückzahlung im Überblick:

Hintergrund: Das Gericht entschied, dass die drastischen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Grundrechte unverhältnismässig verletzten und nicht über einen einfachen Alarmzustand hätten verhängt werden dürfen.

Umfang: Betroffen sind über 1,1 Millionen Bussgelder aus dem ersten Lockdown (März bis Juni 2020) sowie Hunderttausende weitere Strafen aus den Folgemonaten.

Verfahren: Der spanische Staat hat eigens Verwaltungsteams eingerichtet, um die eingenommenen Millionenbeträge (schätzungsweise rund 115 Millionen Euro allein aus der ersten Phase) an die Bürger zurückzuerstatten. Auch Regionalregierungen (wie etwa die der Balearen oder Kataloniens) zahlen die in ihrer Verantwortung liegenden Bussgelder zurück.

Noch offene Strafen: Bussgeldbescheide, die von den Betroffenen noch gar nicht bezahlt wurden, wurden komplett annulliert und fallengelassen. Falls Sie selbst von einem solchen Bussgeld in Spanien betroffen sind, müssen Sie je nach Region und Behörde in der Regel ein entsprechendes Rückforderungsverfahren (procedimiento de devolución de ingresos indebidos) über die zuständigen Regierungs- oder Verwaltungsportale in Spanien einleiten.

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