Offener Brief vom 24.11.2025 zur Rolle der EKIF und der Staatsanwaltschaften im Umgang mit begründeter Fachkritik – von Roger Bittel von Bittel TV.

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit dem 7. September 2025 wurde Dr. Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), mehrfach mit gravierenden medizinischen und rechtlichen Einwänden konfrontiert – unter anderem betreffend die Impfempfehlung für Schwangere und ältere Menschen im Zusammenhang mit dem Impfstoff Abrysvo sowie den modRNA-Impfstoffen. Trotz dokumentierter Evidenz (z. B. arznei-telegramm, Perplexity-Analysen, Fachartikel im NEJM) blieb eine fachliche Stellungnahme bis heute aus.

Ich habe Herrn Berger am 21. November 2025 nochmals direkt angeschrieben – nicht als Mediziner, sondern als Journalist. Ich dokumentiere die öffentliche Kommunikation und das Verhalten von Behörden in einem hochsensiblen gesundheitspolitischen Feld. Auch auf dieses letzte Schreiben wurde nicht reagiert.

„Ich gebe Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit, bis spätestens Mittwoch, 29. Oktober 2025, auf die zentralen Kritikpunkte einzugehen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, den bisherigen Verlauf der unbeantworteten Anfragen in einem öffentlichen Beitrag detailliert darzustellen.“

(Roger Bittel an Dr. Berger, 21.11.2025)

 

Diese Ankündigung setze ich hiermit um.

Die nun kursierende E-Mail von Dr. Oliver Christen, adressiert an die Generalstaatsanwaltschaft Bern, EKIF, BAG und weitere, zeigt klar auf: Die Behörden lassen begründete Hinweise auf mögliche Offizialdelikte ins Leere laufen – etwa den Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung, medizinische Fehlinformation, systemisches Versagen bei der Nutzen-Risiko-Kommunikation oder auf strukturelle Interessenkonflikte im Bereich öffentlicher Impfempfehlungen.

Die Reaktion der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19.11.2025 (Verfahrensnummer MU6 25 389 /STD MÜR) offenbart ein weiteres Problem: Eingaben mit konkreten Verdachtsmomenten werden als „Entwürfe“ abgetan – ohne Rückfrage, ohne Interesse, ohne inhaltliche Prüfung .

Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren:

  • Warum weder EKIF noch BAG auf kritische Analysen eingehen, die von Ärzten mit FMH-Titel und forensischem Hintergrund verfasst wurden.
  • Warum die Staatsanwaltschaften ihrer Pflicht zur Einleitung eines Vorverfahrens nach Art. 300 ff. StPO nicht nachkommen.
  • Warum ein Impfstoff wie Abrysvo, dessen ARR bei unter 1 % liegt und dessen Zulassungsstudie (NEJM, 2023) nicht signifikant war, trotzdem zur breiten Anwendung empfohlen wird.
  • Warum ausgerechnet jene, die aufklären wollen, mit Schweigen und institutioneller Ignoranz konfrontiert werden.

 

Ich fordere Sie höflich, aber bestimmt auf:

  • Machen Sie Ihre Position zu den genannten Vorwürfen transparent.
  • Eröffnen Sie einen öffentlichen Diskurs, der der Komplexität und Tragweite der Thematik gerecht wird.
  • Erkennen Sie die Gefahr, die vom systematischen Schweigen ausgeht – insbesondere für das Vertrauen in die Institutionen dieses Landes.

 

Ich stehe für Nachfragen zur Verfügung und dokumentiere den weiteren Verlauf öffentlich auf www.bittel.tv.

Mit bestem Gruß

Roger Bittel

www.bittel.tv

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