ALETHEIA beteiligt sich an der Strafanzeige gegen den Chef der Task-Force wegen Schreckung der Bevölkerung
Gegen Martin Ackermann, den Chef der «Swiss National Covid-19 Science Task Force» und allenfalls weitere Tatbeteiligte ist Strafanzeige wegen vorsätzlicher und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 des Strafgesetzbuches eingereicht worden.
ALETHEIA hatte bereits im Februar in einem umfangreichen Offenen Brief belegt, dass die Task-Force einseitig panikmachend kommuniziert und deshalb eine offene Debatte verlangt. Da dieser Dialog und eine notwendige Trendwende zu mehr Verhältnismässigkeit bis heute verweigert wird, sieht ALETHEIA den Rechtsweg als letztes Mittel, um diese offensichtliche Verbreitung von Angst und Schrecken aufgrund von falschen Angaben und Annahmen zu stoppen.
Anzeige erstattet haben gemeinsam mit ALETHEIA auch der Trägerverein der Informationsplattform Corona-Transition, die Freunde der Verfassung, die Vereinigung Mass-Voll, der Verband Freie KMU sowie sieben Privatkläger, darunter auch der Hauptautor der 94 Seiten und 221 Quellen umfassenden Anzeige.