Medienmitteilung: Mehr Obduktionen zur Aufklärung von Todesfällen

Alarmierende Übersterblichkeit, plötzliche Todesfälle

Wir verlangen, dass die Justiz ihren rechtlichen Pflichten zur Aufklärung von ungewöhnlichen Todesfällen nachkommt. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung. Sollte sich dabei der Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen erhärten, sind unverzüglich weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der Aufruf für mehr Obduktionen wurde am 22. September 2022 allen Polizeikommandos und sämtlichen Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt.

Die Rechtslage ist klar: Polizisten, Staatsanwälte und Rechtsmediziner stehen in der Pflicht, bei ungewöhnlichen Todesfällen eine Dritteinwirkung auszuschliessen, bevor ein Strafverfahren eingestellt werden kann. Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Todesursache mittels ärztlicher Legalinspektion und gegebenenfalls mit einer Obduktion abklären zu lassen (Art. 253 Abs. 1 und Abs. 3 StPO). Wir stellen in unserem Alltag als Ärzte und Polizisten fest, dass diesen rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen wird. Unnatürliche Todesfälle werden zu den Akten gelegt, ohne dass die Ursachen geklärt oder allfällige Dritteinwirkungen ausgeschlossen wurden.

Hitzewellen gab’s schon immer – die mRNA-Impfung nicht

In den letzten acht Monaten sind in der Schweiz 3’000 Menschen mehr gestorben als üblich. Gleichzeitig stellen wir bei unserer täglichen Arbeit eine Häufung «aussergewöhnlicher Todesfälle» fest: Zuvor gesunde Menschen sterben unter skurrilen Umständen an «medizinischen Problemen». Menschen sterben «plötzlich und unerwartet» bei alltäglichen Verrichtungen – etwa beim Autofahren, Schwimmen oder im Büro. Diese plötzlichen Todesfälle und die festgestellte Übersterblichkeit lassen sich eindeutig nicht mit dem SARSCoV-2-Virus begründen. Auch Klimawandel und Hitze scheiden als mögliche Ursachen aus: 2018 war es im Juli deutlich heisser – und trotzdem wurden in jenem Monat wesentlich weniger Sterbefälle verzeichnet als im Juli 2022.

Das Einzige, was neu ist, sind die mRNA-Impfstoffe. Bei diesen handelt es sich um befristet zugelassene Substanzen, deren klinische Studien am Menschen noch längst nicht abgeschlossen sind. Die klinischen Studien wurden durch frühzeitige Auflösung der Kontrollgruppen gar formal abgebrochen und die Rohdaten der Impfstoffhersteller werden noch immer unter Verschluss gehalten.

Strafprozessordnung: Unnatürliche Todesfälle müssen untersucht werden

Ein aussergewöhnlicher Todesfall Art. 253 Abs. 1 StPO liegt unter anderem dann vor, wenn der Tod infolge der Einnahme von ungewöhnlichen Substanzen oder einer medizinischen Behandlung auftritt. Die neuartigen mRNA-Impfstoffe fallen offenkundig in diese Kategorie: Wer damit geimpft wurde, hat eine experimentelle medizinische Substanz im Körper. Da eine innere Schädigung des Körpers durch diese ungewöhnliche Substanz in keiner Weise anhand einer rein äusserlichen Betrachtung des Körpers (Legalinspektion) ausgeschlossen werden kann, muss die Staatsanwaltschaft zwingend nach Art. 253 Abs. 3 StPO eine Obduktion anordnen.

Dabei haben unabhängige Obduktionen bereits nachgewiesen, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen bestehen kann: Der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher hat bei 30% der untersuchten Personen, welche in einem zeitlichen Zusammenhang mit der mRNA-Impfung verstorben sind, einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung festgestellt.

Aufforderung zu strafrechtlichen Untersuchungen und Obduktionen

Trotz offenkundigem Handlungsbedarf stellen wir fest, dass die notwendigen Untersuchungen nicht geführt werden. Diese Verharmlosung und Negierung von allfälligen schweren Impfnebenwirkungen in der polizeilichen Ermittlung sowie der staatsanwaltschaftlichen und rechtsmedizinischen Untersuchung gefährdet unnötig Menschenleben. Daher ist der Impfstatus durch die Polizei endlich zwingend zu ermitteln (Anzahl Impfungen; Datum der letzten Impfung). Wenn auch nach der Legalinspektion von einem unbekannten oder vermeintlich bekannten inneren Geschehen auszugehen ist und die verstorbene Person geimpft wurde, muss die Staatsanwaltschaft zwingend eine Obduktion anordnen. In der Folge darf sich die Rechts-medizin nicht mit einer oberflächlichen Suche nach den augenfälligen, finalen Todesursachen (wie z.B. einem Herzinfarkt) begnügen. Sie muss anhand von histopathologischen und immun-histochemischen Methoden ermitteln, ob zum Beispiel das toxische Spike-Protein und/oder die Lipidnanopartikel der mRNA-Impfung zu Gefäss- und Organschäden geführt haben.

Der vorliegende Aufruf wurde in ausführlich begründeter Version allen Polizeikommandos sowie Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt und ist mitsamt Belegnachweisen abrufbar unter wirfuereuch.ch oder auf dieser Webseite unter Downloads.

 

Kontakt für Medienfragen


Über Wir für Euch
Wir für Euch ist eine Vereinigung von Polizistinnen und Polizisten aus allen Kantonen der Schweiz. Ihre Mitglieder haben sich gegenüber dem demokratischen Rechtstaat verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Grundrechte von allen zu schützen und zu bewahren.

Über ALETHEIA
ALETHEIA wurde im Sommer 2020 von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie Wissenschaftlern gegründet. Inzwischen vereint ALETHEIA über 9’000 Menschen aus Medizin, Wissenschaft, Pflege, Therapie und Recht sowie Menschen, die sich mit den Zielen von ALETHEIA identifizieren und sich zu diesem Zweck vernetzen möchten.

Spenden

ALETHEIA setzt sich für eine menschenwürdige Medizin und Wissenschaft ein. ALETHEIA ist ein Verein mit Unterstützern und Gönnern und finanziert sich ausschliesslich durch Spenden und Gönnerbeiträge. Teilen Sie unsere Werte? Möchten Sie unsere Arbeit mit einem Beitrag unterstützen? Wir freuen uns über Ihre Spende!

Danke für Ihre Spende!