Nationale ImpfwocheN (!) / Impfplan / Revision Epidemiegesetz / FDA Genehmigung.

Nationale Impfwochen in Arztpraxen und Apotheken – November-Impfwochen: wissenschaftlich hoch prekär!

In der ersten und in der letzten Novemberwoche – vom 2. bis 7. November sowie vom 23. bis 28. November 2026 – finden dieses Jahr nationale Impfwochen statt. In diesen beiden Wochen können sich alle, die sich impfen lassen wollen, in den teilnehmenden Arztpraxen und Impfapotheken beraten und niederschwellig gegen Grippe, Covid-19 oder gegen RSV impfen lassen.

Die Nationalen Impfwochen sind eine Initiative des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) in Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und dem Bundesamt für Gesundheit.

Aletheia meint dazu: Zwei anstatt einer Impfwoche sind zwei zuviel!

—–

Und das sollten Sie auch noch wissen:

Der Datenschutzbeauftragte wurde vom Liestaler Arzt Oliver Christen mehrmals gemahnt, Antwort zu geben, denn wenn er auf seinen Dringlichkeitsantrag eingeht (was schwer zu vermeiden ist, ohne sich selber zu belasten) muss Swissmedic zugeben, dass sie keine Humanstudien für den vermarkteten Impfstoff (Process 2) haben, der in den kommenden Impfwochen als „sicher und wirksam” verspritzt wird.

Swissmedic (Arzneimittel-Zulassung) und die EKIF (eidg. Komission für Impf-Fragen) haben ein Heilmittel massenhaft empfohlen, dessen kommerzielles Herstellungsverfahren nie sauber am Menschen auf Sicherheit geprüft wurde – obwohl sie intern um die Datenlücken wussten (109. EKIF Sitzung). Indem sie diese Akten unter Verschluss halten, schieben sie das gesamte Haftungsrisiko auf die impfenden Ärztinnen und Ärzte ab und machen sich möglicherwiese wegen Amtsmissbrauchs strafbar. 

Und wetier per 2.11.2026  / Sehr geehrter Herr Bundesanwalt Blättler

Sehr geehrte Damen und Herren Ober- und Staatsanwaltschaften

Sie haben auf mein dringende Frage vom 29.10 und 1.11. nicht geantwortet (s. unten). Heute beginnt die Impfwoche:

Es besteht nun der Widerspruch, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte für jeden Schaden persönlich haften – während das BAG/EKIF den Datenmangel eingesteht,  Swissmedic die notwendigen Daten zur Feststellung der Sicherheit nicht offenlegt und die Justiz sich für unzuständig erklärt. 

Wie sollen die impfenden oder empfehlenden Ärztinnen und Ärzte ethisch verantwortungsvoll und strafrechtlich korrekt (keine Körperverletzung) handeln (Genfer Gelöbnis, Helsinki Deklaration, Nürnberger Kodex), ohne sich offen gegen die Empfehlungen der FMH, des BAG und der EKIF zu stellen?

Das Dilemma in einfachen Worten:

  1. Die Schutzversprechen der Verfassung gelten im Ernstfall nicht:

Die Schweizer Verfassung garantiert in Art. 10 BV das Recht auf körperliche Unversehrtheit und in Art. 119 BV den Schutz vor Missbräuchen der Gentechnologie. Das System bietet dem Bürger im Ernstfall jedoch keine Stelle, die diese Verfassungsrechte gegenüber behördlichen Massenempfehlungen direkt durchsetzt. Da ein effektiver Schutz der Verfassung fehlt, verkommen diese Grundrechte im aktuellen Ernstfall zu bedeutungslosen Lippenbekenntnissen.

  1. Die Abschiebung des Risikos auf die Ärztinnen und Ärzte:

Wenn behördliche Gremien Empfehlungen für Millionen von Menschen aussprechen, intern jedoch einräumen, dass aussagekräftige Sicherheits- und Vergleichsdaten fehlen (EKIF-Plenarsitzung 109: «no systematic analysed data»), entsteht eine gefährliche Notlage in den Arztpraxen:

    • Die Behörden verweisen darauf, dass ihre Empfehlungen rechtlich „nicht verbindlich“ seien (BAG/EKIF), und verweigern im Fall der Swissmedic die Akteneinsicht.
    • Die Staatsanwaltschaften erklären sich für nicht zuständig oder verlangen, dass Bürger erst selbst Klage einreichen.
    • Das Ergebnis: Der Staat wälzt das gesamte straf- und zivilrechtliche Risiko für Gesundheitsschäden auf die Bürger und die einzelnen Hausärztinnen, Hausärzte und Fachpersonen ab. Sie sollen die Produkte verabreichen, können ihre Patienten zu Nutzen und Sicherheit aber nicht vollumfänglich aufklären (Informed Consent), da die Daten dazu fehlen oder verweigert werden.
  1. Die Entwicklung des Rechtsstaates seit 2020:

Unter dem Eindruck von Krise und Angst hat sich das Handeln der Verwaltung dahingehend verschoben, dass das reibungslose Funktionieren staatlicher Abläufe über das Recht des Einzelnen gestellt wird. Wenn Strafbehörden aktenkundige Evidenzlücken bürokratisch als bloße „Rechtsauskünfte“ abtun, dient das Recht nicht mehr dem Schutz der Menschen, sondern dem Schutz der Institutionen vor eigener Verantwortung.

Hannah Arendt würde dies die grausamste Form der Verantwortungslosigkeit bezeichnen: die Banalität des administrativen Funktionierens. Niemand fühlt sich zuständig für das Gesamtergebnis (die Gefährdung von Ärzten und Bürgern), weil sich jeder hinter der formallogischen Korrektheit seines Teilschritts verstecken kann. Das Gesetz wird vom Instrument des Schutzes der Bürger zum Selbstzweck des Schutzes der Institution.

Ich bitte Sie um eine konkrete und sachliche Orientierung, wie die Justiz das Recht von Bürgern und Ärzten auf eine lückenlos evidenzbasierte Aufklärung vor der Impfung zu schützen gedenkt ohne dass diese in Konflikt mit den behördlichen und fachverbändlichen Empfehlungen geraten und, wie im Fall von Dr. Sergio Dani, sich dem Verlust der Praxisbewilligung aussetzen, wenn sie ethisch und wissenschaftlich verantwortungsvoll handeln.

—–

Da Cochrane-Meta-Analysen von Studien belegen, dass die Grippeimpfung praktisch unwirksam ist – abgesehen von Nebenwirkungen – und weiterhin weder der Nutzen noch die Unschädlichkeit der C-19-Impfung erwiesen sind:

Überlegen Sie sich doppelt gut, ob Sie den “Experten” und der FMH (Bild) vertrauen können!

…insofern können Sie selbst entscheiden, ob der gehobene Zeigefinger für oder gegen eine Impfung spricht!

Wir meinen; vor der Pharmalobby und den Behörden können sich nur wache Menschen schützen!

Zitat von Webseite Schweizer Regierung: https://www.admin.ch/de/newnsb/UhZ5xgU3Ltn4

50 Seiten – Schweizerischer Impfplan 2026. Das mag beruhigen, was es alles zu schützen gibt – oder beunruhigt es Sie mehr?

—–

Parlamentarische Beratung: Der Bundesrat hat die Botschaft am 20. August 2025 an das Parlament überwiesen. Am 22. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat über die Teilrevision beraten und einige Punkte gegenüber dem Entwurf des Bundesrats angepasst.

Auszug einiger Kerninhalte der Revision:

  • Klarere Kompetenzen & Vorbereitung:
      • Bund und Kantone werden verpflichtet, sich aktiv vorzubereiten (z. B. durch Krisenpläne wie den nationalen Pandemieplan).
      • Bevor der Bundesrat eine besondere Lage ausruft, muss er das Parlament und die Kantone konsultieren.
      • Die Kantone bleiben primär für Massnahmen wie Veranstaltungsverbote zuständig; der Bund erhält die Kompetenz für schweizweite Vorgaben (z. B. Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr), falls dies nötig ist. [1]

  • Impfungen und Zwang (Änderungen des Ständerats vom September 2026):
    • Eine Impfpflicht für exponierte Personen oder das Gesundheitspersonal darf laut Ständerat nur bei einer «besonderen Gefährdung» der öffentlichen Sicherheit angeordnet werden.
    • Eine Impfung darf niemals mit körperlichem Zwang durchgesetzt werden.
    • Der Ständerat beschloss zudem gegen den Willen des Bundesrats, dass Verstösse gegen ein Impfobligatorium nicht mit einer Geldbusse bestraft werden sollen

—–

FDA genehmigt mRNA-Grippeimpfstoff von Moderna

Auch diese Genehmigung lässt aufhorchen. Gefärdet die Impfung mit mRNA-Technologie den Menschen mehr als sie nützen? Ist diese Frage restlos geklärt oder dürfen Zeifel angebracht werden.

Spenden

ALETHEIA setzt sich für eine menschenwürdige Medizin und Wissenschaft ein. ALETHEIA ist ein Verein mit Unterstützern und Gönnern und finanziert sich ausschliesslich durch Spenden und Gönnerbeiträge. Teilen Sie unsere Werte? Möchten Sie unsere Arbeit mit einem Beitrag unterstützen? Wir freuen uns über Ihre Spende!

Danke für Ihre Spende!