Ausnahmen von der Maskenpflicht wurden ungenügend kommuniziert – das sagt die UNO

Ende März hat die UNO in einem Bericht festgestellt, dass die Umsetzung der “Maskenpflicht” in der Schweiz Menschen mit Behinderung, die keine Maske tragen können, klar diskriminiert hat. Trotz Maskendispens wurden sie vielfach offen angefeindet, wie wir alle wissen. Die Bemerkungen der UNO beziehen sich auftragsgemäss auf Menschen mit Behinderung, sinngemäss gilt diese selbstverständlich für alle Menschen mit Dispensen!

Der UNO-Ausschuss zeigt sich sehr besorgt über “das Fehlen einer proaktiven Antwort auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf COVID-19, einschliesslich mangelnder Informationen für die Öffentlichkeit, die Verkehrsbetriebe und die Medien über Ausnahmen von der Maskenpflicht, was in einer ständigen Verunglimpfung aller Personen mit Maskendispens resultierte”.

Dr. sc. nat. ETH Barbara Müller

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