Bundesrat erhält Platzverweis wegen 10 Fouls gegen die Rechtsstaatlichkeit

Ein ehemaliger, externer Mitarbeiter des Bundesamtes für Gesundheit, der an der Revision des Epidemiengesetzes direkt beteiligt war und mit der Materie bestens vertraut ist, listet die zehn wichtigsten Rechtsbrüche des Bundesrats im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf.

Corona Transition hat am 12. Oktober 2021 ein brisantes Dokument veröffentlicht. Das Papier mit dem Titel “Wegen dieser 10 groben «Fouls» gegen die Rechtsstaatlichkeit verdient der Bundesrat die rote Karte” überzeugt mit sehr viel Detailwissen über die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Botschaften, Rechtsgutachten und Motionen. Der Autor zeigt nachvollziehbar auf, wie der Bundesrat seit Beginn der Pandemie systematisch gegen geltendes Recht verstossen hat.

ALETHEIA teilt diese Einschätzung und hat wiederholt die sofortige Beendigung aller Massnahmen gefordert. Aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht fehlen bis heute die Grundlagen um eine besondere Lage auszurufen und aufrecht zu erhalten. Wir haben deshalb vor Wochenfrist Alain Berset in einem offenen Brief aufgefordert, alle Massnahmen zu beenden oder aber die notwendigen Daten zu liefern, die diese rechtfertigen.

Der Autor zeigt zudem mit einer detaillierten Analyse eines kantonalen Pandemieplans eindrücklich auf, dass diese Pläne auf ein Vielfaches der Belastung des Gesundheitssystems vorbereitet waren, als dies bis heute je eingetreten ist. Somit fehlt jede gesetzliche Grundlage für die Aushebelung der föderalistischen Kompetenzen der Kantone durch das Erlassen gesamtschweizerischer Massnahmen durch den Bund.

Im Gegensatz zu den Pandemieplänen, die einen raschen Ausbau von Kapazitäten vorsahen, wurden hingegen seit Mitte April 2020 durch staatliche Vorgaben und falsche Anreize laufend Spital- und Betten-Kapazitäten abgebaut und in den letzten beiden Wellen nicht mal mehr ansatzweise wieder ausgebaut. Dieses Handeln widerspricht vollkommen den bestehenden Pandemieplänen und entspricht eher den Plänen zu einer weiteren Straffung des Gesundheitswesens, wie sie Alain Berset bereits im Februar 2020 vorgesehen hatte.

Die durch den Experten herausgearbeiteten wichtigsten Verstösse gegen Rechtsstaatlichkeit umfassen:

  • Verstoss gegen die Verfassung (Grundrechte, Gleichheitsgrundsatz, Willkürverbot)
  • Verstoss gegen das Epidemiengesetz (z.B. faktische Zwangsmedikation)
  • Billigung des Verstosses gegen das Strafgesetzbuch (z.B. Freiheitsberaubung, Nötigung
  • Billigung der Schreckung der Bevölkerung durch die COVID-19 Task-Force
  • Billigung missbräuchlicher Anwendung des Heilmittelgesetzes (Zulassung Impfstoffe)
  • Verstoss gegen das Völkerrecht (z.B. Übereinkommen Biomedizin)
  • Verstoss gegen Grundsatz von Treu und Glauben
  • Verstoss gegen das Gebot der Sachlichkeit

Die Fakten liegen also auf dem Tisch. Die Frage stellt sich aber, wer diese Vergehen untersuchen und die Missstände beheben kann. Frühling2020 hatte dazu bereits im April 2021 eine Petition mit der Forderung einer Untersuchung der COVID-19-Entscheide eingereicht.

Zudem wurde im Mai eine Strafanzeige gegen die Task-Force wegen Schreckung der Bevölkerung eingereicht. Beide Vorstösse wurden trotz ihrer Dringlichkeit bis jetzt jedoch erfolgreich ignoriert.

Daraus können wir nur schlussfolgern, dass das Volk als Souverän die Rolle des Schiedsrichters wieder übernehmen muss. Die Abstimmung vom 28. November bietet eine gute Gelegenheit, diese Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit einzudämmen. Das COVID-Gesetz wurde entgegen der ursprünglichen Botschaft laufend erweitert und verlängert, der Föderalismus ausgehebelt und die undemokratische Machtkonzentration und Willkür ausgebaut. Ein starkes NEIN am 28. November ist ein NEIN gegen diese fatale Fehlentwicklung ohne medizinische und wissenschaftliche Grundlage.

Unter den Punkten 6 bis 8 und in Punkt 10 sind Verstösse des Bundesrates gegen geltendes Recht aufgelistet, welche von einer unabhängigen Kommission untersucht und aufgearbeitet werden müssen, wie die Petition von Frühling2020 und ALETHEIA das seit Monaten fordern.

Punkt 9 bezieht sich auf ein Willkürgesetz, welches ganz abgeschafft gehört.

Am 28. November kann das Volk mit einem sehr klaren NEIN an der Urne erst einmal die gefährlichen Verschärfungen ausser Kraft setzen; der Rest des Gesetzes muss im Rahmen der unabhängigen Untersuchung beseitigt werden, da nachweislich die Grundlage dafür fehlt.

Spenden

ALETHEIA setzt sich für eine menschenwürdige Medizin und Wissenschaft ein. ALETHEIA ist ein Verein mit Unterstützern und Gönnern und finanziert sich ausschliesslich durch Spenden und Gönnerbeiträge. Teilen Sie unsere Werte? Möchten Sie unsere Arbeit mit einem Beitrag unterstützen? Wir freuen uns über Ihre Spende!

Danke für Ihre Spende!