Ist die erneute «Impfempfehlung» des BAG lebensgefährdend?

Fehlende Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am 5. Juli 2022 den über 80-Jährigen empfohlen, sich ab sofort erneut eine «Auffrischimpfung» verabreichen zu lassen. Allerdings wurde Wochen zuvor von offiziellen Stellen noch vor einer 4. «Impfdosis» gewarnt. So hatte zum Beispiel die Ärztegesellschaft des Kantons Tessin im Juni ihren Ärzten ein Formular zur Verfügung gestellt, um sich vermutlich gegen mögliche Klagen bei Gesundheitsschäden durch eine weitere «Auffrischimpfung» abzusichern. Darin hiess es übersetzt: «Im Besonderen bestätige ich, den Patienten darüber informiert zu haben, dass es zurzeit keine Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit eines solchen Impfschemas gibt».

 

Viele Daten im In- und Ausland deuten inzwischen auf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko mit jeder zusätzlich verabreichten «Impfdosis» hin. Wir haben das BAG mit diesen Daten konfrontiert und um eine wissenschaftliche Begründung für die Empfehlung gebeten. Das BAG konnte jedoch eine solche nicht liefern und somit die vielen Hinweise auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere «Impfdosis» nicht entkräften. Wir haben deshalb die Direktorin des BAG nochmals dringlich gebeten, die vielen Sicherheits-Warnsignale zu entkräften oder aber die COVID-«Impfstoffe» bis zur Klärung zu sistieren. Das Schreiben finden Sie am Ende dieses Beitrags.

 

Inzwischen sind zirka 80’000 Menschen über 80 Jahre dieser Empfehlung gefolgt und haben sich eine weitere «Impfdosis» verabreichen lassen, was bereits 16 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe entspricht. Aber weshalb sollte das BAG eine Empfehlung aussprechen, ohne diese wissenschaftlich geprüft zu haben? Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Das Bundesamt ist betreffend COVID-«Impfstoffen» alles andere als transparent.

 

Wir empfehlen der Schweizer Bevölkerung deshalb, sich keine weitere «Impfdosis» verabreichen zu lassen, bis die vielen Hinweise, die auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere Dosis hinweisen, vom BAG wissenschaftlich fundiert entkräftet sind.

 

Die Intransparenz des BAG in Bezug auf die «Impfstoffbeschaffungsverträge»

Die Intransparenz des BAG wurde am 3. August 2022 erneut bestätigt. Das BAG hat nun endlich die «Impfstoffbeschaffungsverträge» veröffentlicht. Allerdings wurde in den Verträgen ein erheblicher Teil der Abmachungen zwischen den Vertragsparteien geschwärzt. Gemäss BAG stünden diese Schwärzungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung und würden die Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller schützen.

 

Die Schwärzungen verunmöglichen es jedoch zu beurteilen, ob die Schweiz ebenfalls Verträge zum Nachteil der Bevölkerung und des Steuerzahlers unterzeichnet hat. Aus geleakten Verträgen anderer Staaten ging nämlich hervor, dass in den Verträgen unfassbare Zusicherungen gemacht wurden. Unter anderem werden die Staaten dazu gezwungen, die «Impfstoffe» auch dann abzunehmen, wenn eine Alternative zur «Impfung» verfügbar ist. Alternativen zur «Impfung», die es übrigens seit längerem gibt, würden aber die befristete Zulassung von Swissmedic gemäss Gesetz ungültig machen. Zudem wurde den «Impfstoffherstellern» zugesichert, dass der Käufer keine Qualitätskontrollen der verschiedenen Produktionsbatches durchführen wird.

 

Infosperber hatte bereits letztes Jahr über die unglaublichen Zusicherungen gegenüber den Impfherstellern anhand von geleakten Verträgen berichtet. Die in diesem Bericht erwähnten brisanten Stellen wurden in den nun veröffentlichten Verträgen allesamt geschwärzt. Der Vergleich der Produktions- und Lieferverträge von Pfizer mit der Schweiz (geschwärzt) und dem geleakten Vertrag mit Albanien (ungeschwärzt) lässt aufgrund praktisch identischer Struktur und den mehrheitlich identischen ungeschwärzten Passagen erkennen, dass der geschwärzte Inhalt kaum von dem Vertrag von Albanien abweichen dürfte.

 

Das BAG hatte auf eine Anfrage erläutert, man hätte nicht alle Schwärzungen akzeptiert. Somit ist klar, dass die Hersteller die Schwärzungen vorgeschlagen haben. Allerdings dürfte auch das BAG selber nachgeschwärzt haben, da solche Zugeständnisse jegliche Sicherheitsstandards und Vorsichtsprinzipien im Zusammenhang mit der Beschaffung von Arzneimitteln vermissen lassen und die damit verbundene Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung schwer zu vermitteln sein dürfte.

 

Es ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass auch die Schweizer Verhandlungsdelegation gegenüber den «Impfstoffherstellern» solche Zugeständnisse gemacht hat. Mögliche Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB werden zeigen, ob das BAG hier zu mehr Transparenz gezwungen werden kann, und wenn ja, inwiefern die Verantwortlichen hier sogar gegen geltendes Schweizer Recht verstossen haben.

 

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