Juristen-Komitee: 2G-Regel ist verfassungswidrig

Ein Protestbrief des Juristen-Komitees mit Sprengkraft

Über 130 Juristinnen und Juristen der Schweiz fordern die Präsidenten von National- und Ständerat auf, den verfassungsmässigen Zustand umgehend wieder herzustellen.

“Die unter keinem Titel mehr schönzuredende erneute Verschärfung der C-Massnahmen durch den Bundesrat vom 17.12.2021 durften wir nicht unbeantwortet stehenlassen”, schreiben die Verfasser.

In dem Schreiben zeigen die Juristen mit erdrückender Quellenlage auf, dass die massgebenden Daten im Bereich Hospitalisierung und Todeszahlen seit anfangs 2021 bis heute ausnahmslos im Bereich des Normalen liegen. Und bekanntlich dürfen epidemiologisch motivierte Massnahmen nicht länger andauern als unbedingt nötig zur Beseitigung einer unmittelbar drohenden besonderen Gefahr für die öffentliche Gesundheit.

Jedes “G” für sich ist ein Verfassungsbruch – den Bundesrat scheint es nicht zu kümmern

Der Bundesgesetzgeber hat diesen Grundsatz nicht drei Mal ins Epidemiengesetz hineingeschrieben, damit der Bundesrat sich dauerhaft drum foutiert. (S. Art. 30, Art. 31 Abs. 4 und Art. 40 Abs. 3 EpG). Vor diesem Hintergrund stellt die abermalige Massnahmen-Verschärfung auch eine Verschärfung des vorbestehenden 3G-Verfassungsbruchs dar.

Den kompletten Brief sowie die Reaktionen der Medien darauf, lesen Sie auf deren Website.

Ein herzliches Dankeschön an das rasant wachsende Juristen-Komitee für die fundierte Arbeit.

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