Medienmitteilung Urteil des Bezirksgerichts Luzern gegen Dr. med. Andreas Heisler

Ende Februar 2021 wurde dem Präsidenten von ALETHEIA, Dr. med. Andreas Heisler die Berufsausübungsbewilligung vorübergehend entzogen, weil er sich FÜR seine Patienten und gegen die willkürlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-“Pandemie” eingesetzt hatte.

Daraufhin organisierten mutige Menschen, die sich hinter Andreas Heisler gestellt hatten, einen Abendspaziergang um ihrem Unmut über die Behördenwillkür Ausdruck zu verleihen. In der Folge wurden diese Spaziergänge jeweils am Montag Abend zum “Selbstläufer” und es fanden sich Woche für Woche Menschen ein, um gemeinsam durch die Stadt Luzern zu spazieren. Dies gefiel den Behörden nicht; Andreas Heisler wurde gebüsst wegen der Teilnahme an unbewilligten Abendspaziergängen. Nun musste er sich deswegen vor dem Luzerner Bezirksgericht verantworten und wurde – wen wundert’s?  – schuldig gesprochen.

Verantwortung als Arzt gegenüber der Gesellschaft im Fokus

Als Arzt fühlt sich Andreas Heisler in erster Linie dem Wohl und der Gesundheit seiner Patienten verpflichtet. In der jetzigen Zeit geht es ihm aber auch um die Gesundheit der Allgemeinheit. Deshalb wird er sich gemeinsam mit anderen Ärzten, mit Wissenschaftlern und mit Juristen weiterhin dafür einsetzen, dass die physische und psychische Gesundheit der Menschen nicht durch wirkungslose oder gar schädliche staatliche Massnahmen gefährdet wird. Andreas Heisler wird sich weiterhin aktiv in den öffentlichen Diskurs einbringen, mit wissenschaftlich überprüfbaren Fakten und mit überzeugenden Argumenten. Er wird dies weiterhin friedlich und auf der Basis unserer Rechtsordnung gemäss Bundesverfassung 1999 tun, also keinesfalls mit Gewalt.

Andreas Heisler ruft alle Beteiligten dazu auf, sich an diesem friedlichen und ergebnisoffenen Diskurs zum Wohl unserer Gesellschaft und zum Nutzen der Gesundheit aller ebenfalls aktiv zu beteiligen – konstruktiv und in gegenseitigem Respekt. Dadurch können wir alle nur gewinnen.

Die umfassende Stellungnahme zum Urteil des Bezirksgerichts Luzern vom 12. August 2022 lesen Sie in der Medienmitteilung von Rechtsanwalt Philipp Kruse.

ALETHEIA - Redaktion

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