Sammelklage RA Kruse: Zuständigkeit SCHON nach zweieinhalb Jahren geklärt

RA Kruse bringt Neuigkeiten!
Seit 23.12.2024 ist die Zuständigkeit für die Sammelklage geklärt!

Wegen des hohen Aufwandes werden alle geschätzten Leser darauf hingewiesen, daß sie an den

Verein https://menschen-wohl.ch als Betreiber der Sammelklage spenden dürfen, um die Sache voranzubringen!
Ein Engagement für das Gemeinwohl in der Verarbeitung des größten Verbrechens in der Schweiz seit Langem!

Lesen Sie hier das Informationsschreiben von RA Kruse:

2024-12-28_SWISSMEDIC Statusbericht 2024 RA KRUSE_(MEDIEN)

Der Kanton zögert das schon 2,5 Jahre hinaus, RA Kruse verarbeitet die Information innert 6 Tagen über die wichtigsten Weihnachtsfeiertage hinweg.
DAS NENNE ICH EINEN MASSSTAB, an dem sich der KANTON und die BUNDESANWALTSCHAFT ORIENTIEREN SOLLEN!

Der ganze Fall stinkt bereits kräftig nach Verfahrensverschleppung!
Arbeitet die Justiz etwa in ABHÄNGIGKEIT von den regierenden damaligen Entscheidungsträgern anstatt für die Gerechtigkeit??????

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