Eigentlich wäre alles klar. Das Heilmittelgesetz überträgt die Aufgabe der Überwachung der Arzneimittelsicherheit ohne Wenn und Aber dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic.
Weniger klar ist das «Wie». Die Vorschrift heisst wörtlich: «Das Institut ist zuständig für die Überwachung der Sicherheit der Heilmittel. Zu diesem Zweck sammelt es insbesondere Meldungen (…), wertet sie aus und trifft die erforderlichen Verwaltungsmassnahmen[1].» Wichtig ist hier das Wort «insbesondere». Es bedeutet, dass Swissmedic die Meldungen sammeln und auswerten muss, andere wesentliche Dinge je nach Situation ebenfalls tun kann. Die Auswertungen müssten, je nach Resultat, zu Massnahmen führen, die Swissmedic zum Schutze der Bevölkerung, welcher normalerweise an oberster Stelle steht, ergreifen müsste.
Dadurch ergibt sich die Frage, was das Institut tatsächlich tut, was es kommuniziert und was es unterlässt.
Problematisch ist, dass Swissmedic gleichzeitig die Instanz ist, welche ein Arzneimittel für eine Zulassung als sicher und wirksam einstuft und welche anschliessend die Sicherheit eben dieses Arzneimittels, und somit ihre eigene Ersteinschätzung, re-evaluiert.
Die Ärzteschaft ist verpflichtet, schwere und unbekannte unerwünschte Wirkungen Swissmedic zu melden. Wenn sie es nicht oder in ungenügendem Mass tut, kann das Institut empfindliche Geldbussen erlassen.
Im Zusammenhang mit den mRNA-Injektionen sammelt Swissmedic tatsächlich Meldungen von Ärzten und Apothekern sowie von Betroffenen und deren Angehörigen, wertet sie aus und veröffentlicht in regelmässigen Abständen die Resultate im Internet. So weit so gut (oder auch nicht).
Wo steht Swissmedic im internationalen Vergleich, stellt es die richtigen Fragen, kommuniziert es umfassend und trifft es zweckmässige Massnahmen?
Seit Juni 2021 veröffentlicht Swissmedic regelmässig Zahlen zu den verabreichten COVID-«Impfungen», der sogenannten Durchimpfungsrate, den gemeldeten unerwünschten Reaktionen und ausgewerteten Meldungen[2]. Die Zahlen werden mit Kommentaren ergänzt. Daran wäre im Grundsatz nichts zu bemängeln. Nur – man ahnt es bereits – ist kaum etwas so wie es scheint.
Bis zum 12. Januar 2022 hat das Institut elf Mal, die über den ganzen Zeitraum kumulierte Zahl von 37’550 unerwünschten Reaktionen publiziert[3]. Kaum zu glauben, ausgewertet wurden davon lediglich 11’467, also knapp ein Drittel. Was mit den übrigen passiert ist, weiss niemand.
Etwas Seltsames ist danach mit der Zahl der unerwünschten Reaktionen geschehen. Erstmals beim Bericht vom 8. Februar 2022 erscheint diese nicht mehr[4]. Die als Ersatz angegebene «Melderate» errechnet sich aus den ausgewerteten, nicht den eingegangenen Meldungen.
Zu sehen ist nur noch die verhältnismässig kleine Zahl der ausgewerteten Meldungen. Der Leser, der mit den früheren Berichtsauflagen nicht vertraut ist, kann die lückenhafte Auswertung nicht mehr erkennen und erhält gleichzeitig den Eindruck, die Zahl der eingegangenen Meldungen sei ja gar nicht so hoch. Dieser Täuschung ist beispielsweise der als seriös bekannte Journalist Stefan Millius in der Weltwoche vom 6.5.2022[5] zum Opfer gefallen.
Offenbar hält es Swissmedic für überflüssig, bei der grössten Impfaktion der Geschichte einen besonderen Arbeitseifer aufzubringen. Vielmehr täuscht Swissmedic durch Unterschlagung der effektiv eingegangenen Meldungen aktiv über das Ausmass der mutmasslichen Schäden durch die lediglich befristet zugelassene Injektionen hinweg.
Wo steht die Schweiz mit den Meldungen im internationalen Vergleich? Der bekannte systemkritische Statistiker «Real Hero» veröffentlichte am 8. Mai 2022 eine Länderliste der Meldungen pro 100’000 verabreichte Dosen der COVID-«Impfungen»[6]. Die Schweiz belegte den miserablen viertletzten Platz von insgesamt 20 Ländern. Das heisst also, dass Swissmedic im Vergleich zu andern Ländern eine der schmalsten Datenbasen hat und diese mutwillig durch die äusserst lückenhafte Auswertung nochmals massiv verkleinert. Von einer ordentlichen Überwachung der Meldungen kann keine Rede sein.
Ist wenigstens die Meldetätigkeit der Ärzteschaft ordentlich?
Tut das Institut etwas, um diese zu Meldungen zu motivieren? Die sehr tiefe Zahl weist eindeutig daraufhin, dass viel zu wenig gemeldet wird. Weshalb? Erstens wird die Ärzteschaft für die aufwändige Meldetätigkeit nicht entschädigt. Weiter gibt es keine Richtlinien und kein spezifisches Formular von Swissmedic und nicht zuletzt gibt es kaum Strafen bei Unterlassung. Es ist für die ÄrztInnen viel einfacher, den Geschädigten glaubhaft zu machen, ihre Beschwerden hätten mit der «Impfung» auf gar keinen Fall etwas zu tun, als aufwendig eine nicht bezahlte Meldung zu verfassen und sich um die Kranken zu kümmern.
Für Swissmedic wiederum ist es viel bequemer, die Ärzte gelegentlich verbal an ihre Meldepflicht zu erinnern, als sie mit klug verfassten Empfehlungen und Richtlinien zu unterstützen und so die Meldequote zu erhöhen.
Wir hatten in den letzten zwei Jahren Dringlichkeitsrecht für alles Mögliche (und Unmögliche), und unsere Steuergelder wurden für nachweislich unnütze Massnahmen ausgegeben. Die Politik hätte ohne weiteres das Meldewesen entschädigungspflichtig machen können.
Stellt Swissmedic wenigstens die richtigen Fragen?
Wenig überraschend stellt es überhaupt keine Fragen. Dies sei am Beispiel der Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit den Injektionen erläutert. Eigentlich wäre es wichtig, diese Fälle besonders sorgfältig zu klären. Im Gegensatz zu Swissmedic ist das den Strafuntersuchungsbehörden klar. Die Strafprozessordnung regelt Vorgänge wie die Anordnung von Autopsien bei aussergewöhnlichen Todesfällen detailliert.
Anders bei den mRNA-Injektionen.
Es existiert im Heilmittelgesetz keine analoge Vorschrift. Swissmedic hat keine Empfehlungen für die Praxis erlassen, die häufige Autopsien fordern würden. Demzufolge gibt es so gut wie keine Leichenöffnungen zur Abklärung möglicher Todesfälle nach mRNA-Injektionen. Am Universitätsspital Zürich wurden bis Ende September 2021 weniger als zehn Personen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung verstorben sind, obduziert[7]. Swissmedic unternimmt nichts, damit Todesfälle nach den Regeln der medizinischen Kunst untersucht werden. Swissmedic stellt überhaupt keine Fragen nach der Todesursache, somit weder richtige noch falsche.
Der Erlass von Empfehlungen zu einer guten Autopsiepraxis wäre eine der Überwachungsmassnahmen, die Swissmedic unter geltendem Recht ergreifen könnte, ja müsste. Swissmedic behauptet dennoch in seinen oben erwähnten Publikationen, es gäbe in der Schweiz bis zum jeweiligen Erscheinungsdatum keinen nachgewiesenen Todesfall aufgrund der mRNA-Injektionen. Als Beispiel dient die Sequenz aus dem letzten Bericht vom 3. Mai 2022[8]:
Wer die Literatur nur ein kleines Bisschen verfolgt, weiss, dass die Behauptung von Swissmedic jeder Grundlage entbehrt. In der Amerikanischen Impfnebenwirkungs-Datenbank VAERS wurden bis Anfangs Juni 2022 knapp 30’000 Verdachtsmeldungen von Todesfällen im Zusammenhang mit den COVID-«Impfungen» dokumentiert.[9]
Die Überwachungstätigkeit zur Arzneimittelsicherheit der mRNA-Injektionen von Swissmedic muss so zusammengefasst werden:
- Swissmedic hat den klaren, umfassenden gesetzlichen Auftrag, die Sicherheit der Arzneimittel zu überwachen.
- Swissmedic wertet lediglich etwa einen Drittel der eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Wirkungen der mRNA-Injektionen aus.
- Swissmedic unterschlägt seit Februar 2022 die Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen und täuscht dadurch die Öffentlichkeit sowohl über die Anzahl der Nebenwirkungen als auch über seine fehlende Pflichterfüllung.
- Swissmedic stellt keine Fragen zu Ursache und Häufigkeit von Todesfällen im Zusammenhang mit mRNA-Injektionen.
- Swissmedic hat keine Empfehlungen zur Abklärung der Todesfälle erlassen, obwohl das Heilmittelgesetz die Möglichkeit dazu offen lässt.
Die Antwort auf die Titelfrage «Wer überwacht eigentlich die Sicherheit der COVID-«Impfstoffe»?» muss für die Schweiz so lauten: Swissmedic wäre von Gesetzes wegen eigentlich zuständig, tut es aber kaum.
Macht es überhaupt jemand?