Während der Hochkonjunktur der Coronapolitik gab es immer wieder Situationen, in welchen Notfallpatienten und -patientinnen in Spitälern und Notfallpraxen abgewiesen wurden – und an gewissen Orten ist das sogar noch bis heute so – weil die Hilfesuchenden nicht die 3G-Regeln (geimpft, getestet, genesen) erfüllten.
Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte
Diese Situationen werfen Fragen auf, von denen zwei hier besprochen seien. Einerseits bedeutet eine solche Handlungsweise eine krasse Diskrimination der Bürgerinnen und Bürger, deren Recht auf Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit in der Bundesverfassung garantiert ist. Ausserdem handelt es sich um Menschenrechte. Das Argument, dass ein Infektionsrisiko so hoch und der Schutz der Bevölkerung davor so wichtig seien, dass ein «solidarisches Verhalten» über den Grundrechten stehe, ist hinfällig in Anbetracht der folgenden drei Tatsachen, die ALETHEIA regelmässig wissenschaftlich dokumentiert hat:
- Das Infektionsrisiko entspricht dem einer Grippe und ist somit nicht ausserordentlich
- Die Tests für die Diagnose halten wissenschaftlichen Kriterien nicht stand und sind unverhältnismässig
- Die Coronainjektion ist unwirksam: es spielt keine Rolle, “Geimpfte” wie “Ungeimpfte” erkranken gleichermassen
Aus diesen Gründen handelt es sich um Diskriminierung und um eine Verletzung der Menschenrechte.
Ungleichbehandlung von Versicherten
Die zweite Problematik führt zur Überlegung: wie kann es sein, dass man mir als obligatorisch Krankenversichertem (gemäss KVG) Leistungen im Notfall (und auch bei geplanten z.B. chirurgischen Eingriffen) versagt, auf die ich ein Anrecht habe, insofern sie von den Prämien abgedeckt werden, weil ich die 3G-Regeln nicht erfülle? Hier handelt es sich um ein wirtschaftliches und krankenkassenpolitisches Unrecht durch eine Ungleichbehandlung der Versicherten, denn die Versicherungen haben sich auf den Standpunkt des Corona-Mainstreams eingestellt, und in der Regel auch alle Krankenhäuser und Notfallpraxen und -Zentren. Wobei erneut erwähnt sei, dass es sich bei diesem Standpunkt nicht um einen wissenschaftlichen, sondern um einen politischen bzw. ideologischen handelt, und es in der Freiheit jedes Einzelnen liegt, sich ihm anzuschliessen, ohne dass ihm dadurch negative Konsequenzen oder Sanktionen entstehen.
Regionale Hilfeleistung im medizinischen Notfall
Da solche Überlegungen von den Versicherern und Politikern aber ungenügend stattfinden, brauchen wir, so scheint es, einen neuen Ansatz für eine eigene Problemregelung: ein zuverlässiges System der Hilfeleistung im medizinischen Notfall, sowohl was die Zugänglichkeit als auch die finanzielle Unterstützung betrifft.
ALETHEIA ist in den Regiogruppen und auch im Ärzte- und Therapeutenbereich bemüht, allen Menschen die Zugänglichkeit zur Hilfe zu ermöglichen, ungeachtet derer Einstellung zu coronapolitischen Überzeugungen. Lösungen werden angedacht oder sind im Entstehen, einige funktionieren auch schon.
Neue Krankenkassenmodelle sind gefragt
Andererseits wurde von uns auch die Frage der Versicherungen studiert und wir sind zu zwei Vorschlägen gekommen, die wir empfehlen können für zukünftige Lösungen dieser Probleme.
Beim ersten handelt es sich um ein Selbsthilfe-Modell, wie es von «Artabana» in mehreren Gruppen von Menschen in der Schweiz und in Deutschland seit vielen Jahren erprobt und praktiziert wird. Dabei wird aus Eigeninitiative der Gruppenmitglieder ein «Kässeli» bzw. ein Konto erstellt, in welches die Beiträge eingezahlt werden. Nach gewissen Regeln wird dann das Geld im Bedarfsfall bezogen, in einem sozialen Umfeld, das die Gruppe erarbeitet und in dem Vertrauen, Respekt, Diskretion (Arztgeheimnis ist aufrechterhalten) und Entscheidungsfreiheit entwickelt und gepflegt werden. Zu diesem Zweck sind die 4-6 jährlichen Treffen der Mitglieder einer Gruppe verpflichtend, denn nur so können diese Werte entwickelt werden. Denn Anonymität und Distanzierung sind ein Boden für Misstrauen, auf dem ein heilsames Gesundheitswesen nicht entstehen kann.
Das andere Modell ist die «GGHK», in der versucht wird, ein KVG-kompatibles Versicherungssystem als Genossenschaft lokal eingebettet in mehreren Gruppen zu entwickeln. Die Artikel des KVG sind dort verpflichtend, aber die Praxis lässt einen gewissen Spielraum zu, der den Versicherten mehr entgegenkommen kann als das bei üblichen Krankenversicherungen der Fall ist, die z.B. als Aktiengesellschaften organisiert sind.
Tragfähige, respektvolle und heilsame Alternativen
ALETHEIA betrachtet neue Wege in der Finanzierung des Gesundheitssystems als Notwendigkeit, damit die menschlichen Werte weiter geachtet und gepflegt werden können – was in gegenwärtigen Systemen immer mehr abhanden kommt. Die aus Eigeninitiative entstehenden Selbsthilfegruppen wie Artabana oder ähnliche Impulse oder die Beteiligung am Aufbau der GGHK sind deshalb Empfehlungen, die wir machen können. Mit solchen Formen der Unterstützung von Erkrankten und Verunfallten können wir in einer gewissen Unabhängigkeit den diskriminierenden und die Menschlichkeit mit Füssen tretenden Arbeitsweisen zukünftige, tragfähige, respektvolle und heilsame Alternativen ins Leben rufen und ihnen gegenüberstellen.