Vor 10 Tagen hat das Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau ein Schreiben an Arztpraxen versandt, indem es die bestens abgestimmte Impfkampagne des Bundes mit den Kantonen im Herbst offenbart. Das Schreiben zeigt, dass das Bundesamt für Gesundheit, BAG, welches die Kampagne zu verantworten hat, die Kantone und die EKIF vorschickt, um die Kampagne zu starten. Dabei wird nun der neue «bivalente Impfstoff» empfohlen, der erst am 29. August 2022 von Swissmedic auf fragwürdige Art und Weise zugelassen wurde.
Das BAG treibt also eine weitere mit den Kantonen akribisch abgestimmte Kampagne voran, obwohl es inzwischen nachweislich über die gravierenden und oft tödlichen Nebenwirkungen der «COVID-Impfstoffe» informiert ist.
Eine Analyse des Co-Herausgebers des «The British Medical Journal» Prof. Peter Doshi hat mittlerweile aufgezeigt, dass das Nutzen-Risikoprofil der COVID-«Impfstoffe» negativ ist und mehr schwere Nebenwirkungen auftreten als schwere Erkrankungen verhindert werden.
Das Aargauer Gesundheitsdepartement preist den Ärzten den neuen «Impfstoff» denn auch vor allem durch seine «praktischen Vorteile» der Portionierung und Lagerung an und stellt eine weitere Verlängerung der lukrativen Abrechnung in Aussicht. Zudem wird betont, dass der «Impfstoff» für die Bevölkerung kostenlos sei. Dass die Bevölkerung die Kosten für die bisherige und die aktuell geplante «Impfkampagne», sowie die Kosten der wegen dieser in den Spitälern behandelten schwerwiegenden Fälle von «Impfschäden», die sich gesamthaft auf mehrere Milliarden belaufen dürften, über die Krankenkassenprämien und die Steuern berappen werden muss, bleibt natürlich unerwähnt.
In der Corona-Medienkonferenz vom vergangenen Freitag hat das BAG die Swissmedic, die EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen) und die Kantonsärzte vorgeschickt, um die unter ihrer Federführung ausgearbeitete Impfempfehlung zu rechtfertigen. Allerdings vermochte keiner der Repräsentanten zu überzeugen, dass eine weitere Dosis der experimentellen und nicht ordentlich zugelassenen «Impfstoffe» sinnvoll und unbedenklich ist. Für die Behauptung, die «Impfstoffe» würden schwere Verläufe verhindern, fehlen nach wie vor wissenschaftlich überzeugende Daten.
Bei der angekündigten «Impfempfehlung» und der unbeirrten widerrechtlichen Werbung für die experimentellen «Impfstoffe» sind besonders drei Punkte besorgniserregend und müssen, unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage, als höchst kriminell bezeichnet werden:
- Den Schwangeren wird als angebliche Risikogruppe weiterhin eine «Impfung» und sogar eine «Auffrischimpfung» empfohlen. Diese Empfehlung ist absolut verantwortungslos. Neuste Daten aus dem In- und Ausland zeigen einen markanten Rückgang der Geburten in auffälligem zeitlichem Zusammenhang mit den verabreichten «Impfungen» bei Frauen im gebärfähigen Alter. Zudem steht in der Fachinformation des Moderna-«Impfstoffes Spikevax» auf der Swissmedic Seite auch für den neuen «bivalenten Impfstoff» unverändert: «Es wurden keine adäquaten und gut kontrollierten Studien zur Anwendung von Spikevax bei schwangeren Frauen durchgeführt. Die verfügbaren Daten zur Anwendung von Spikevax bei Schwangeren, sind nicht ausreichend, um über die mit dem Impfstoff verbundenen Risiken während der Schwangerschaft zu informieren.»
- Vorerkrankte und Immungeschwächte sollen sich ab 10. Oktober 2022 «unbedingt» einer weiteren Auffrischimpfung unterziehen. Durch eine Präzisierungsfrage eines Journalisten wurde klar, dass die über 80-Jährigen und die Vorerkrankten, die bereits über ein geschwächtes Immunsystem verfügen, sich zukünftig alle 4 Monate eine Auffrischimpfung verabreichen lassen sollen. Für die über 80-Jährigen, die im Juli der BAG-Empfehlung zur Auffrischimpfung gefolgt sind, wird bereits im November gemäss Impfempfehlung die 5. Dosis fällig. Die Sterbedaten zeigen aber mittlerweile eindeutig, dass mit zunehmenden Impfdosen die Übersterblichkeit steigt. In der Fachinformation zum alten, wie zum neuen Moderna «Impfstoff» heisst es dazu: «Die Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität des Impfstoffs wurden bei immungeschwächten Personen, einschliesslich Personen, die eine immunsuppressive Therapie erhalten, nicht untersucht.»
- Die Empfehlung, dass sich alle Menschen über 65 Jahre und sogar das Gesundheitspersonal eine «Auffrischimpfung» verabreichen lassen soll, entbehrt ebenfalls jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Christoph Berger, Chef der EKIF, war dann auch sichtlich überfordert, angesichts eines fehlenden belegbaren Nutzens, einen überzeugenden Grund für eine Auffrischimpfung für diese Zielgruppen präsentieren zu können.
Wir fassen hier die von Berger bestätigten Eigenschaften zusammen, bei denen der «Impfstoff» versagt:
Schützt nicht vor einer Ansteckung, schützt nicht vor einer leichten Erkrankung, schützt nicht zuverlässig vor schweren Verläufen oder schützt nur kurze Zeit (Dauer unbekannt). Berger bestätigt auch, dass das Risiko schwer zu erkranken viel kleiner geworden ist. Mit anderen Worten hat der Impfstoff auf praktisch allen Ebenen versagt und das Risiko einer schweren Erkrankung ist, wie von führenden Wissenschaftlern längstens belegt, um ein Vielfaches kleiner als bei einer mittleren Influenza. Dass das BAG und die EKIF diese Impfstoffe unter Kenntnis der schweren und oft tödlichen Nebenwirkungen weiterhin empfehlen und zudem alle Ungeimpften auffordern, sich doch noch impfen zu lassen, kann nur noch als kriminell bezeichnet werden, verstösst gegen nationale und internationale Gesetze, und gehört strafrechtlich verfolgt.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hatte bereits am 5. Juli 2022 den über 80-Jährigen empfohlen, sich erneut eine «Auffrischimpfung» verabreichen zu lassen, obwohl Wochen zuvor offizielle Stellen noch vor einer 4. «Impfdosis» gewarnt hatten. Die Ärztegesellschaft des Kantons Tessin hatte im Juni 2022 ihren Ärzten ein Formular zur Verfügung gestellt, indem es übersetzt hiess: «Im Besonderen bestätige ich, den Patienten darüber informiert zu haben, dass es zurzeit keine Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit eines solchen Impfschemas gibt».
Viele Daten im In- und Ausland deuten inzwischen auf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko mit jeder zusätzlich verabreichten «Impfdosis» hin.
Wir hatten das BAG mit diesen Daten im Juli 2022 konfrontiert und um eine wissenschaftliche Begründung für die Empfehlung gebeten. Das BAG ging jedoch auch in seinem zweiten Antwortschreiben nicht auf die besorgniserregende Datenlage ein und hält betreffend der vermeintlichen Sicherheit weiterhin mit veralteten und nicht soliden Studien am Narrativ von «sicheren und wirksamen Impfstoffen» fest. Auch die Direktorin des BAG, Frau Anne Lévy, konnte die vielen Hinweise auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere «Impfdosis» nicht mit stichhaltigen Argumenten entkräften.
Inzwischen sind zirka 110’000 Menschen über 80 Jahre der Empfehlung gefolgt und haben sich eine weitere «Impfdosis» verabreichen lassen, was über 20 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe entspricht. Im gleichen Zeitraum verzeichnete die Altersklasse über 65 Jahre 1’200 unerwartete Todesfälle. Eine derartige Abweichung im Sommer ist einmalig und kann weder mit der Hitze in den Sommermonaten noch durch ein saisonales Corona-Virus, das in den Wintermonaten aktiv ist, erklärt werden.
Wir empfehlen der Schweizer Bevölkerung deshalb, sich keine weitere «COVID-Impfung» verabreichen zu lassen, bis die vielen Hinweise, die auf eine Lebensgefährdung durch eine weitere Dosis hinweisen, vom BAG wissenschaftlich fundiert entkräftet sind.